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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08 AS ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08 AS ER (https://dejure.org/2009,118643)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2009 - L 28 B 1853/08 AS ER (https://dejure.org/2009,118643)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - L 28 B 1853/08 AS ER (https://dejure.org/2009,118643)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, was beinhaltet, dass Bedürftigen, die sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt fühlen, die Anrufung der Gerichte im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 - zitiert nach juris, Rn. 30 ff.).

    Prozesskostenhilfe darf daher nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Sache fern liegend ist (BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - zitiert nach juris, Rn. 26).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2007 - L 28 B 552/07

    Zulässigkeit einer isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    Für Beschlüsse, die in ihrer Bedeutung den Urteilen nahe kommen, wie Beschlüsse über Anträge in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, hält es der Senat daher für sachgerecht, auch § 144 Abs. 4 SGG entsprechend anzuwenden (so bereits der Beschluss des erkennenden Senats vom 2. August 2007 - L 28 B 552/07 AS ER - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1857/08
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    Soweit mit dem Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 08. September 2008 die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, wird der Beschluss aufgehoben (L 28 B 1857/08 AS PKH).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    der Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren kommt die Gewährung von vornherein nicht in Betracht, da unter Prozessführung im Sinne des § 114 ZPO das eigentliche Streitverfahren zu verstehen ist, nicht aber das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.1984 - VIII ZR 298/83 - zitiert nach juris, Rn. 3 f.; BGH, Beschluss vom 08.06.2004 - VI ZB 49/03 - zitiert nach juris, Rn. 6 f.; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a Rn. 2b).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1990 - 11 E 70/89

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerdeverfahren; Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    Sieht man hingegen als maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussicht den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, und zwar ggf. den des Beschwerdegerichts an (so z.B. OVG Koblenz, Beschluss vom 12.01.1990 - 11 E 70/89 - NVwZ-RR 1990, 384 f.), liefe ein Bedürftiger trotz zunächst bestehender hinreichender Erfolgsaussicht seines Rechtsschutzbegehrens Gefahr, dass diese nachträglich aufgrund eingetretener Änderungen abweichend beurteilt wird mit der Konsequenz, dass er die dann bereits entstandenen Kosten für seinen Rechtsanwalt bzw. seine Rechtsanwältin alleine tragen muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2004 - L 4 B 23/04

    Voraussetzungen für eine Beschlussergänzung in entsprechender Anwendung des § 140

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    Diese Nähe zum Urteilsverfahren rechtfertigt die Übertragung des Rechtsmittelausschlusses nach § 144 Abs. 4 SGG, denn wie dort soll verhindert werden, dass das Rechtsmittelgericht die rechtskräftig und damit bindend gewordene Hauptsacheentscheidung im Rahmen der Kostenentscheidung inzident nachprüfen muss (so auch Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.11.2004 - L 4 B 23/04 KR -, Nds. Rpfl 2005 S. 263 ff.; Beschluss des Sächsischen LSG vom 21.11.2005 - L 3 B 144/05 AS ER; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2006 - L 10 B 902/06 AS ER - und vom 20.08.2007 - L 26 B 1207/07 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes, was beinhaltet, dass Bedürftigen, die sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt fühlen, die Anrufung der Gerichte im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06 - zitiert nach juris, Rn. 30 ff.).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    der Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren kommt die Gewährung von vornherein nicht in Betracht, da unter Prozessführung im Sinne des § 114 ZPO das eigentliche Streitverfahren zu verstehen ist, nicht aber das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.1984 - VIII ZR 298/83 - zitiert nach juris, Rn. 3 f.; BGH, Beschluss vom 08.06.2004 - VI ZB 49/03 - zitiert nach juris, Rn. 6 f.; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a Rn. 2b).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - L 28 B 1966/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussicht bei der Bewilligung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    Denn für die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist nach der Rechtsprechung des Senats auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs und nicht den der Beschlussfassung abzustellen (grundlegender Beschluss vom 18.11.2008 - L 28 B 1966/08 AS ER - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2006 - L 10 B 902/06
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1853/08
    Diese Nähe zum Urteilsverfahren rechtfertigt die Übertragung des Rechtsmittelausschlusses nach § 144 Abs. 4 SGG, denn wie dort soll verhindert werden, dass das Rechtsmittelgericht die rechtskräftig und damit bindend gewordene Hauptsacheentscheidung im Rahmen der Kostenentscheidung inzident nachprüfen muss (so auch Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.11.2004 - L 4 B 23/04 KR -, Nds. Rpfl 2005 S. 263 ff.; Beschluss des Sächsischen LSG vom 21.11.2005 - L 3 B 144/05 AS ER; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2006 - L 10 B 902/06 AS ER - und vom 20.08.2007 - L 26 B 1207/07 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2009 - L 28 B 1857/08

    Ausschluss der Beschwerde allein wegen der Kosten in Verfahren nach § 86 b Abs. 2

    Die sich gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 08. September 2008 richtende Beschwerde der Antragsteller (L 28 B 1853/08 AS ER) wird als unzulässig verworfen.

    Soweit die Antragsteller sich mit ihrer Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Sozialgerichts Berlin im Beschluss vom 08. September 2008 wenden (Verfahren L 28 B 1853/08 AS ER), ist ihre Beschwerde in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht statthaft ist.

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